Detailhändler zeigen Twint bei Weko an – das sind die Vorwürfe
Die Swiss Retail Federation hat eine Anzeige gegen die Bezahl-App Twint eingereicht. Der Vorwurf: zu hohe Gebühren und ein «Missbrauch relativer Marktmacht».
Der Detailhandelsverband verlangt daher von der Wettbewerbskommission Weko, dass diese die Gesetzeskonformität der von Twint verlangten Gebühren prüft. Hinsichtlich Missbrauch der Marktmacht moniert die Swiss Retail Federation, dass Schweizer Händler von Twint abhängig seien, weil ein Ausweichen auf andere Unternehmen nicht möglich sei, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst.
Störend sind laut dem Detailhandelsverband aber vor allem die hohen Gebühren und das daraus resultierende «Preis-Leistungs-Verhältnis». Die «zu hohen» Gebühren können gemäss Swiss Retail Federation nicht einfach an die Kundschaft weitergeben werden.
So teuer wie Kreditkarten
Für die Detailhändler seien die Händlergebühren für Twint zu einer «inakzeptablen Belastung» geworden, heisst es. Die von Twint mittlerweile erhobenen Gebühren seien «regelmässig gleich hoch oder sogar höher» als bei Kreditkarten.
Die meisten Twint-Kunden hätten aber ein Bankkonto statt einer Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt. Daher müssten sich die Gebühren nach Ansicht des Verbands «vielmehr am deutlich günstigeren Niveau der Debitkartentransaktionen orientieren.»
Twint sei stets offen für konstruktive Gespräche zu den Gebühren, betonte nun die Sprecherin. Dort wo Twint selbst die Preise festlege, also bei direkten Zahlungsverträgen, seien die Gebühren transparent deklariert. «Händler können selbst prüfen, dass Twint eine der günstigsten Lösungen ist.»
Wenn allerdings Händler Zahlungen über einen dritten Zahlungsdienstleister akzeptierten, lege nicht Twint, sondern der entsprechende Zahlungsdienstleister die Preise fest, räumte sie ein. Das Modell von Twint sei aber auch in diesen Fällen so konzipiert, «dass es keinen Grund dafür gibt, dass Twint-Zahlungen teurer als Kartenzahlungen sein sollten». (awp/sda)
Weko braucht Anhaltspunkte
Von der Prüfung durch die Weko erhofft sich der Verband die Einleitung einer formellen Untersuchung. Ob es zu diesem Schritt kommt, hänge aber davon ab, ob die Weko genügend Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Twint sieht.
Die Swiss Retail Federation vertritt den schweizerischen Detailhandel ohne die Grossverteiler. Repräsentiert werden den Angaben nach 1900 Detailhandelsunternehmen mit 6800 Standorten in der Schweiz.
Alter Streit
Der Streit um die Gebühren von Twint ist nicht neu. Bereits vor über fünf Jahren wehrte sich der grösste Online-Händler der Schweiz, Digitec Galaxus, gegen die Höhe der Gebühren. Damals kritisierte die Migros-Tochter eine Zahlungsgebühr, die bei einem «Vielfachen» des bisherigen Preises gelegen hatte.
Im November 2020 hatte Digitec Galaxus dann Twint wieder als Zahlungsmöglichkeit aufgeschaltet. Ob Twint Digitec Galaxus bei den Zahlungsgebühren entgegen kam, blieb offen. Die Partner hätten sich auf Konditionen geeinigt, «die den jeweiligen Interessen beider Seiten optimal entsprechen» würden, erklärte der Zahlungsanbieter damals. (awp/sda)


